Du hast dir endlich ein E-Auto geleistet. Darfst du das Ladekabel dafür über den Gehsteig verlegen? Ein Gericht hat ein klares Urteil gesprochen.
Der Traum von der Steckdose vor der Tür
Stell dir vor, du bist der stolze Besitzer eines Plug-in-Hybrids oder eines „richtigen“ Elektroautos. Du willst bequem zu Hause laden, ohne jedes Mal zur nächsten Säule zu düsen. Also beantragst du bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis, um zwei Ladekabel über den Bürgersteig zu legen.
Dabei denkst du mit und achtest auf den Schutz der Passanten und Kabel. Das heißt, du beklebst das Kabel mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen und installierst Kabelbrücken. Klingt nach einer erstklassigen Lösung, oder?
Was sagt das Urteil?
Die Stadt sagt: Nein, das ist keine gute Lösung! Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Es gibt kein Anrecht auf ein Ladekabel über den Gehweg.
Warum? Das Gericht war bei seiner Entscheidung ganz klar. Die Kabelbrücke schafft Stolperfallen. Ein No-Go. Die öffentlichen Belange – also die Sicherheit und Barrierefreiheit für alle – wiegen schwerer als dein Wunsch, dein Auto direkt vor der Haustür zu laden. Punkt. Aus. Ende der Diskussion.
Ja, es gibt diese gelb-schwarzen Warnmarkierungen und die Kabelbrücken. Aber selbst die ändern nichts daran, dass der Gehweg kein privater Parkplatz ist. Also: Finger weg vom Bürgersteig. Sonst gibt’s Ärger.
4M – Das Männermagazin meint dazu …?
Das Urteil ist klar. Aber am Ende geht es hier nicht nur um Ladekabel. Es geht um die Frage, wie weit wir bereit sind, uns für den Fortschritt einzuschränken. Die E-Auto-Welle rollt. Mit ihr kommen neue Herausforderungen. Die einen wollen Bequemlichkeit, die anderen Sicherheit.
Du findest das Urteil des Gerichts doof? Egal, was du davon hältst … wie im Wilden Westen einfach etwas zu machen und auf sein eigenes, egoistisches Recht zu pochen, bringt viel Ärger ein. Eventuell auch eine teure Klage. Das Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ ist also nicht überall angebracht.
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Bilder: Magnific AI







