Neue Pflichten, höhere Bußgelder: Für E-Scooter-Fahrer gibt es immer mehr Regeln. Viele davon gelten bereits, weitere werden folgen.
Einmal schnell zum Bäcker – und plötzlich wird’s teuer
Der E-Scooter steht im Keller. Der Akku ist voll. Für die zwei Kilometer in die Stadt ist das Vehikel perfekt. Also drauf und los. Versicherung? War doch letztes Jahr alles erledigt. Gehweg? Nur die paar Meter. Und den Kumpel hinten drauf mitzunehmen wird schon niemanden umbringen. Denkste!
Bei E-Scootern tut sich gerade einiges. Einige Regeln gelten bereits 2026, weitere Verschärfungen kommen 2027. Besonders fies: Vieles davon dürfte an Gelegenheitsfahrern komplett vorbeigegangen sein. Dabei können aus ein paar Metern Bequemlichkeit schnell Bußgeld, Punkte oder sogar eine Straftat werden.
Zeit für einen Überblick ohne Behörden-Blabla!

Du brauchst ein neues Versicherungskennzeichen
Der kleine Aufkleber hinten am Scooter sieht aus wie eine bürokratische Randnotiz. Ist er aber nicht.
Ja, E-Scooter brauchen in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Seit dem 1. März 2026 ist das neue Kennzeichen schwarz. Das zuvor gültige, grüne Kennzeichen reicht nicht mehr.
„Na und?!?“, denkst du dir? Dann sei dir gewiss: Ohne gültigen Versicherungsschutz wird es bei einer Kontrolle nicht bei einem freundlichen „Beim nächsten Mal bitte dran denken“ bleiben! Fahren ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist eine Straftat. Im schlimmsten Fall drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Und baust du ohne Versicherung einen Unfall, kann die Angelegenheit finanziell richtig hässlich werden. Also teuer und nervenaufreibend.

Der Gehweg bleibt tabu!
Das ist wahrscheinlich eine der am häufigsten ignorierten E-Scooter-Regeln überhaupt. Ja, ja, ja: Ein E-Scooter gehört grundsätzlich auf den Radweg beziehungsweise Radfahrstreifen! Gibt es keinen, geht es auf die Fahrbahn.
Auch wenn dort gerade niemand läuft. Auch wenn die Straße daneben nervt. Auch wenn es nur 100 Meter sind. Der Gehweg ist normalerweise nicht dein persönlicher Scooter-Highway!
Eine Ausnahme gibt es dort, wo ein entsprechendes Zusatzzeichen die Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich freigibt. Dann gilt besondere Rücksicht, gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit.
Du hältst dich nicht an die Regel? Aktuell kostet unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg im Regelfall 15 Euro. Mit den neuen Vorschriften wird das Verwarnungsgeld auf 25 Euro angehoben und damit an die entsprechenden Regeln für Radfahrer angepasst.
Zu zweit fahren? Wird ebenfalls deutlich teurer
Man sieht es ständig: Einer lenkt, der andere steht irgendwie mit auf dem Trittbrett. Zwei Erwachsene auf einem Gerät, das schon mit einer Person aussieht, als hätte jemand ein Skateboard motorisiert.
E-Scooter sind für eine Person zugelassen. Punkt. Das Mitnehmen einer zweiten Person ist verboten!
Auch hier zieht der Gesetzgeber die Schraube an. Das Verwarnungsgeld soll auf 25 Euro steigen. Wer regelmäßig mit Partnerin, Kumpel oder Kind „nur mal eben“ gemeinsam fährt, sollte sich das spätestens jetzt abgewöhnen.

Ab 2027 bekommt der E-Scooter echte Blinker
Wer auf dem Fahrrad abbiegt, hebt den Arm. Wer auf dem Motorrad abbiegt, setzt den Blinker. Und wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, durfte bislang versuchen, während der Fahrt eine Hand vom Lenker zu nehmen und dabei nicht wie ein schlecht beladener Einkaufswagen ins Schlingern zu geraten.
Diese wackelige Akrobatik-Nummer soll bei neuen Scootern verschwinden. Zum Glück! Ab 2027 müssen neu zugelassene Flitzer verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein. Gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen an Batterien und die fahrdynamischen Prüfungen der Fahrzeuge.
Wichtig für alle, die schon einen E-Scooter besitzen: Du musst deinen bisherigen Roller deshalb nicht wegwerfen oder zwingend nachrüsten. Bereits vorhandene Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis dürfen grundsätzlich weiter genutzt werden.
Der Fahrrad-Grünpfeil wird auch für E-Scooter interessant
Nicht jede neue Regel macht das Leben komplizierter. Denn künftig dürfen auch E-Scooter den speziellen Grünpfeil für den Radverkehr nutzen. Ist an einer roten Ampel ein entsprechender Grünpfeil angebracht, kann damit das Rechtsabbiegen erlaubt sein.
Aber: Wer eine rote Ampel ignoriert, kann schon heute mit 60 bis 180 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Willst du das?

Alkohol auf dem E-Scooter ist kein Kavaliersdelikt!
Das dürfte nach wie vor eine der teuersten Fehlannahmen sein: „Ist doch kein Auto.“ Juristisch interessiert diesen Satz ungefähr niemanden. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Entsprechend ernst sind auch Alkohol-Verstöße.
Schon ab 0,3 Promille kann es strafrechtlich relevant werden, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst oder einen Unfall verursachst. Ab 0,5 Promille können ohne weitere Auffälligkeiten bereits 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot drohen. Bei Wiederholungen wird es noch teurer.
Ach ja … Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt zudem die 0,0-Promillegrenze.
Der klassische Plan „Auto stehen lassen und nach fünf Bier den Scooter nehmen“ ist deshalb keine clevere Alternative. Dann lieber laufen, Taxi, Bus oder Abholung. Deine Fahrerlaubnis kann nämlich ebenfalls auf dem Spiel stehen.

Smartphone am Steuer? Das wird teuer!
Dass man beim Scooter-Fahren nicht auf dem Handy herumtippen sollte, müsste eigentlich der Selbsterhaltungstrieb regeln. Falls der bei dir gerade Urlaub macht, hilft der Bußgeldkatalog nach.
Das steht: Handynutzung während der Fahrt – auch das Telefonieren oder Abhören von Sprachnachrichten – kann 100 Euro und einen Punkt kosten.
Scooter ist gleich Scooter?!
Ebenfalls unangenehm wird es mit elektrisch betriebenen Rollern ohne erforderliche Betriebserlaubnis. Dafür können 70 Euro und ein Punkt fällig werden. Das betrifft beispielsweise Geräte, die zwar irgendwo im Internet hübsch als „E-Scooter“ angeboten werden, aber gar keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland besitzen.
Gerade bei vermeintlichen Schnäppchen solltest du deshalb nicht nur nach Reichweite, Wattzahl und Höchstgeschwindigkeit schauen. Entscheidend ist, ob das Ding tatsächlich eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Merke dir: Ein 35-km/h-Super-Scooter vom dubiosen Onlinehändler mag auf dem Produktbild aussehen wie Batman auf zwei Rädern. Auf öffentlicher Straße kann der Spaß ziemlich schnell vorbei sein.
Warum der Staat überhaupt nachschärft
Hinter den Änderungen steckt nicht bloß der übliche deutsche Drang, noch irgendwo ein Schild aufzustellen. Die Unfallzahlen sind deutlich gestiegen. 2025 wurden in Deutschland knapp 12.000 E-Scooter-Unfälle registriert, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren rund 27 Prozent mehr als im Jahr davor.
Genau deshalb werden technische Vorschriften verschärft und einige Regeln stärker an Fahrräder angepasst. Auch die Haftung nach Unfällen wird verändert. Geschädigte sollen Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen können, gleichzeitig sind strengere Haftungsregeln für Halter und Fahrer vorgesehen.
Kurz gesagt: Der E-Scooter wird rechtlich immer weniger als lustiges Freizeitgerät behandelt und immer stärker als das, was er im Straßenverkehr tatsächlich ist – ein motorisiertes Fahrzeug.

4M – Das Männermagazin meint dazu …?
Gefühlt darf man damit überall hin. Ne, nicht wirklich! E-Scooter waren lange das Verkehrsmittel mit dem vielleicht größten Unterschied zwischen gefühlten und tatsächlichen Regeln. Mittlerweile gelten ziemlich klare Vorschriften mit wenig Interpretationsraum.
Also, nimm die neuen und kommenden Regeln für E-Scooter ernst! Ansonsten drohen dir harte Strafen und vielleicht teure Prozesse.
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Bilder: Magnific AI















